
Ortsbürgermeister Reinhold Meuers hatte die Mitglieder des Gemeinderates für Mittwoch, den 13.12.2017 zu einer weiteren Sitzung ins Jugendhaus eingeladen.
Neben den Ratsmitgliedern konnte er Herrn Leo Merges und Herrn Andreas Bollig von der Verwaltung und einige Einwohner begrüßen.
Top 1. Abbruch von Gebäuden-Auftragsvergabe
Nach Aufruf beschließt der Gemeinderat auf Antrag dieses Punkt der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Top 2. Bauantrag zum Umbau eines entkernten Bauernhauses zum Atelierhaus auf den Grundstücken Gemarkung Bettenfeld. Flur 46, Parzellen 19 und 20.
Der Rat wird zunächst darauf hingewiesen, dass eine Verweigerung des Einvernehmens der Gemeinde nach § 36 Abs. 2 BauGB nur innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Bauantrages, hier: 28.11.2017, möglich ist (diese Frist kann nicht verlängert werden). Ansonsten gilt das Einvernehmen kraft Gesetzes als erteilt.
Anschließend stellt der Vorsitzende dem Rat das Bauvorhaben vor.
Der Bauherr plant die Durchführung des o.a. Vorhaben auf den Grundstücken Flur 46, Parzellen 19 und 20.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB ein.
Die Erschließung ist zur Straße „Krummgasse“ gesichert.
Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend stimmt der Rat dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Top 3. Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Strom 2019-2020
- Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 09.10.2017 nebst Anlagen zur Kenntnis. Die Verwaltung rät auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele zum Bezug von 100 % Ökostrom.
- Der Gemeinderat beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung zu bevollmächtigen, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt/Ortsgemeinde zum 01.01.2019 zu beauftragen.
- Der Gemeinderat beschließt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen, zu übertragen.
- Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
- a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der vierten Bündelausschreibung Strom auszuschreiben zu lassen:
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
b) Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:
Der zu liefernde Strom soll zu 100 % aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote bestehen.
Top 4. Interessensbekundung zur Teilnahme an dem Projekt “Zukunfts-Check-Dorf“
Die Dorferneuerungskonzepte vieler Gemeinden sind im Schnitt 20 Jahre und älter. Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Bettenfeld ist aus dem Jahr 1989. Überalterung der Bevölkerung, wachsender Gebäudeleerstand sowie die Schließung von Nahversorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sind nur einige Beispiele für drängende Handlungsbedarfe und Herausforderungen in vielen Gemeinden die sich in Folge des demographischen Wandels ergeben. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen bedarf es einer Aktualisierung des Dorferneuerungskonzeptes. Hier setzt das Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ an, das bisher nur im Eifelkreis Bitburg-Prüm durchgeführt wird. Dieses Projekt eröffnet den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Durch eine breite Bürgerbeteiligung soll ein Bewusstsein für das eigene Dorf geschaffen werden, um so Chancen und Herausforderungen der weiteren Entwicklung zu erkennen. Mit dem Projekt werden Probleme und Aufgaben, die aufgrund bestehender und sich abzeichnender Gebäudeleerstände und sozialer Veränderungsprozesse zu bewältigen sind, bewusstgemacht. Darüber hinaus wird ein schneller Überblick über die Situation und Realisierungsmöglichkeiten zur Innenentwicklung gegeben und Folgerungen für den Einsatz der Dorferneuerung für gemeindliche Aufgaben werden deutlich.
Der Zukunfts-Check-Dorf basiert auf den folgenden vier Säulen und dauert im Regelfall von der Auftaktveranstaltung bis zum Abschlussbericht bis zu einem Jahr:
- Bürgerbeteiligung durch Teilnahme an Arbeitskreisen bzw. Teilnahme an Bürgerbefragung
- Bestandsaufnahme mittels standardisierter Erfassungsbögen
- Potenzial-/Bedarfsanalyse zur Identifizierung von Handlungserfordernissen
- Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste und Maßnahmenplan als Bestandteil eines Abschlussberichtes (Dokumentation)Das Ergebnis des Zukunfts-Check-Dorf ist ein Abschlussbericht mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Dieser kann als Dorferneuerungskonzept anerkannt werden und so als Grundlage für die Einwerbung weiterer Fördergelder im Bereich der kommunalen und privaten Dorferneuerung dienen.
- Anerkennung als Dorferneuerungskonzept bzw. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts
- Fördervoraussetzung für kommunale und private Dorferneuerungs-Vorhaben im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) des Innenministeriums ist ein aktuelles Dorferneuerungskonzept. In einem der letzten Schreiben des Ministeriums wurde auf die Notwendigkeit einer Fortschreibung älterer Konzepte (80er/90er Jahre) bei kommunalen Anträgen mit hohen Fördersummen hingewiesen.
Die Fortschreibung eines veralteten bzw. erstmalige Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes wird im Rahmen der VV-Dorf nur in anerkannten Schwerpunktgemeinden gefördert. Eine Schwerpunktanerkennung erfolgt auf Antrag für die Dauer von 8 Jahren. Pro Landkreis/Jahr werden in der Regel nur eine bis zwei Gemeinden anerkannt. Aktuell gibt es im Landkreis Bernkastel-Wittlich 7 Schwerpunktgemeinden. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es für die Dorfmoderation, die aber nur einen Teil eines Dorferneuerungskonzeptes ausmacht. Bei Weiterverfolgung der Fortschreibungen über die klassische Förderung der Dorferneuerung würde man nach aktuellem Stand für die ca. 130 potentiell in Frage kommenden Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich also mehrere Jahrzehnte benötigen, bis alle Ihre Konzepte fortgeschrieben haben. Die Ersterstellung bzw. Fortschreibung eines (klassischen) Dorferneuerungskonzeptes kostet ohne die o.g. Förderung im Rahmen der VV-Dorf i.d.R. etwa zwischen 15.000 – 25.000 EUR. Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf mit dem Ergebnis eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts ist demgegenüber zwar mit einem hohen Engagement der Gemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern verbunden, dafür aber mit einem Eigenanteil von derzeit etwa 1.000 EUR pro Gemeinde auch mit erheblich weniger Kosten.
Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf und der Abschlussbericht können vom Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung als Fortschreibung eines veralteten (älter als 10 Jahre) Dorferneuerungskonzeptes anerkannt werden. Auch das Innenministerium bzw. die ADD erkennen den Abschlussbericht des Zukunfts-Check-Dorf als Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes an.
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der das Projekt Zukunfts-Check-Dorf bisher als einziger Kreis für etwa 170 Gemeinden durchführt hat, wird dieses vom Innenministerium im Rahmen der Kommunalentwicklung mit derzeit 70 % der Kosten gefördert. Nach Erfahrungen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm entstehen Planungs- und Durchführungskosten von ca. 3.400 EUR pro Gemeinde. Abzüglich der angenommenen 70-prozentigen Förderung durch das Innenministerium verbleibt bei diesem Beispiel ein Eigenanteil der Ortsgemeinde in Höhe von derzeit 30% was in etwa 1.000 EUR entspricht.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Auswirkungen des demographischen Wandels und der sich daraus ergebenden Handlungsanforderungen ist der Zukunfts-Check-Dorf ein wichtiges Planungsinstrument zur Daseinsvorsorge. Durch die Aktualisierung des Dorferneuerungskonzeptes werden die Gemeinde und Ihre Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, auch in Zukunft Fördermöglichkeiten aus der Dorferneuerung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Schritte:
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beabsichtigt das Projekt Zukunfts-Check-Dorf nach dem Vorbild des Eifelkreises Bitburg-Prüm durchzuführen. Hierüber wurde in der letzten Ortsbürgermeisterversammlung am 14.11.17 in Hetzerath informiert. Gleichzeitig hat man dort vereinbart, durch ein Interessensbekundungsverfahren die Anzahl der Gemeinden festzustellen, die an diesem Projekt teilnehmen wollen (bis ca. Ende Januar 2018).
Nach Abschluss dieses Interessensbekundungsverfahrens beantragt die Kreisverwaltung beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Fördermittel für die Anzahl der teilnehmenden Gemeinden zur Durchführung des Projekts. Bei positiver Förderzusage des Innenministeriums kann ein Projektmanager eingestellt werden, der das Projekt in den teilnehmenden Gemeinden nacheinander initiiert und begleitet. Die im Projekt herausgearbeiteten Maßnahmen sollten im Anschluss an das Projekt bei Bedarf mit Hilfe von Fachkräften und Planungsbüros konzipiert und umgesetzt werden.
Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf wird für die Gemeinde etwa ein Jahr in Anspruch nehmen und ein hohes bürgerschaftliches Engagement erfordern. Gleichzeitig bietet der Zukunfts-Check-Dorf hier die Möglichkeit, in diesem zeitlich definierten Rahmen ein veraltetes Dorferneuerungskonzept kostengünstig fortzuschreiben.
Der Ortsgemeinderat Bettenfeld bekundet das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Unter Vorbehalt der Förderzusage des Ministeriums des Innern und für Sport sichert die Gemeinde Bettenfeld die Bereitstellung der benötigten Eigenmittel im Haushalt des Durchführungsjahres des Projektes zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land wird beauftragt, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich das Interesse der Teilnahme der Ortsgemeinde Bettenfeld an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf zu melden.
Top 5. Mitteilungen
– Ortsbürgermeister Reinhold Meuers gibt dem Rat bekannt, dass der Bewilligungsbescheid für die Renaturierungsmaßnahmen am Ellbach im Rahmen der Aktion Blau plus ergangen sei. Der notwendige Flächenerwerb für die Gewässerrandstreifen sei in die Wege geleitet.
– der Vorsitzende teilt ferner mit, dass die Kath. Jugendgruppe zur Kappensitzung am 19.01.2018 eingeladen habe.
Top 6. Verschiedenes
– Es wurde nachgefragt, ob es in der Angelegenheit Verlegung der Regio-Line 300 über Bettenfeld bereits neuere Erkenntnisse gibt. Der Vorsitzende sagte zu, sich der Angelegenheit anzunehmen.
– Es wurde nochmals angeregt die Verlinkung auf der Hompage der Ortsgemeinde auf die Hompage der Windpark Juwi zu löschen.
– Die Aufstellung von Streugutbehältern wurde thematisiert. Ortsbürgermeister Meuers teilte hierzu mit, dass er sich hierum kümmert.
– Es wurde angeregt den Stein, Ecke Birkenweg / Einmündung In der Pullbach zu beseitigen, da es hier schon zu Pkw-Schäden gekommen sei.
Nichtöffentlicher Teil
Top 7 Vertragsangelegenheiten
Die Verwaltung informierte über den aktuellen Stand der Vertragsangelegenheiten in Bezug auf die Nutzung von potenziellen Flächen für die Windenergienutzung. Eine abschließende Entscheidung wurde nicht beschlossen. Die Angelegenheit wurde vertagt.
Top 8 Verschiedenes
Ortsbürgermeister Reinhold Meuers informiert den Rat darüber, dass der Ankauf einer Waldparzelle zustande kommt.
TOP 9
Der Ortsgemeinderat Bettenfeld hat die Firma MTB GmbH mit dem Abbruch von nichterhaltenswerten Gebäuden beauftragt.
Hiernach dankte Ortsbürgermeister Reinhold Meuers den Ratsmitgliedern für die Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr und wünschte allen ein frohes Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2018 alles Gute.